Gebühren


Die zu erhebenden Gebühren sind für alle deutschen Notare einheitlich in dem so genannten Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz) festgelegt. Die Gebühren orientieren sich am Geschäftswert und umfassen Beratung, Erstellung der Urkunde sowie die eigentliche Beurkundung. Jegliche Art von Gebührenvereinbarungen ist unzulässig.