Leistungen
Vertrauen Sie auf unser Fachwissen
Dem Notar sind als unabhängigem Träger eines öffentlichen Amtes hoheitliche Befugnisse zur vorsorgenden Rechtspflege in Deutschland übertragen. Der Notar übt eine präventive Rechtskontrolle aus und errichtet Urkunden, die bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten haben und unmittelbar vollstreckbar sind. (Bundesnotarkammer 10/2010)
Die Beurkundung von Rechtsgeschäften ist in einer Vielzahl von Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Dies tritt ein, wenn die Gesetzgebung auf Grund der persönlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen für die beteiligten Parteien notariellen Beistand als unabdingbar sieht. In den folgenden Bereichen ist es dringend anzuraten auf das Fachwissen eines Notars zurückzugreifen:
Beurkundungen und Beglaubigungen
Die Beurkundung von Rechtsgeschäften ist in einer Vielzahl von Fällen gesetzlich vorgeschrieben.
Vorsorgevollmacht
Wir unterstützen Sie z.B. bei der Erstellung der Betreuungsvollmacht oder Patientenverfügung.
Immobilien
Wir sind Experten rund um die Themen Kauf, Schenkungen, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.
Ehe, Partnerschaft und Familie
Wir helfen beim Ehe-, Scheidungs- und Partnervertrag und kümmern uns um die Rechtsicherheit bei der Adoption.
Unternehmen
Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Mergers & Aquisitions, Handelsregisteranmeldung etc.
Streitvermeidung
Schlichtung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden etc.