Inkasso
Inkasso-Forderungsmanagement
Exklusiver Service für unsere Mandanten
Liquidität ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Umsetzung unternehmerischer Entscheidungen und für notwendige Investitionen. Erleichtern Sie sich die schnelle Realisierung offener Forderungen durch unser juristisches Forderungsmanagement JurForm®.
JurForm®
Wir sind eine auf Inkasso spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei und haben ein juristisches Forderungsmanagement entwickelt, das wir unter der Marke JurForm® anbieten. Schon bei der ersten Kontaktaufnahme werden Sie in unserer Kanzlei von dem Rechtsanwalt betreut, der die Funktionseinheit „juristisches Forderungsmanagement“ leistet. Dieser Anwalt steht Ihnen für die gesamte Dauer des Mandatsverhältnisses zur Verfügung. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung wird er auch als Prozessanwalt Ihre Interessen vertreten. Rechtsanwaltsfachangestellte, die auf vorgerichtliche Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung spezialisiert sind, assistieren dem JurForm®-Anwalt. Die JurForm®-Abteilung verfügt über umfangreiche Möglichkeiten zur Recherche und Bonitätsprüfung. Durch unsere Aufnahme in das europäische Anwaltsnetzwerk Advoselect EWIV sind wir in der Lage, Ihre Forderung auch im Ausland durchzusetzen.
- Ist die anwaltliche Forderungsbeitreibung erfolgreich, kostet Sie das Verfahren unterm Strich keinen Cent. Ihr Schuldner ist gesetzliche verpflichtet, die Kosten der anwaltlichen Beauftragung zu übernehmen.
- Sollte die Forderung nicht durchsetzbar sein, bleiben die Anwaltskosten für Sie überschaubar: Bis zu einer Forderung von 1.000,00 EUR berechnen wir eine Pauschale in Höhe von 40,00 EUR, darüber hinaus 60,00 EUR zuzüglich einer Pauschale für Post- und Telekommunikationskosten in Höhe von 10,00 EUR netto. Daneben tragen Sie nur die Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten.
- Sollte eine Prozessführung vor einem Gericht erforderlich werden, gelten hierfür die vom Gesetzgeber im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgesetzten Gebühren.
- Den Entwurf von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Formularen, die Gestaltung von Verträgen sowie eine Strategie- und allgemeine Rechtsberatung berechnen wir mit einem Stundenpauschalhonorar. Das stimmen wir mit Ihnen für einen konkreten Fall ab.
Wichtig
Die Zusammenarbeit mit uns ist für den Auftraggeber freibleibend.Er entscheidet, ob und wann er uns mit der Bearbeitung einer Forderung und / oder einer Rechtsberatung betraut. Der Auftraggeber zahlt keine Erfolgsprovisionen oder Mitgliedsbeiträge. Über die genannten Honorare hinaus fallen keine Bearbeitungsgebühren an.
Wie erfolgt die Beauftragung?
Sie schicken uns per Post, Telefax oder E-Mail die einzuziehende Rechnung. In einem kurzen Auftragsschreiben notieren Sie bitte Ihr Wünsche: Möchten Sie, dass wir zunächst außergerichtlich mahnen, massiv oder zurückhaltend mahnen, gleich gerichtliche Schritte einleiten? Sie können dafür ein vorgefertigtes Formular verwenden (siehe www.huelsemann.de). Selbstverständlich können Sie auch direkt telefonisch mit Ihrem JurForm®-Anwalt Kontakt aufnehmen.
Überlegen
Warum ist Anwaltsinkasso einem Inkasso-Unternehmen vorzuziehen?Bei einem Inkasso-Unternehmen wären Sie ein Kunde unter vielen. Ihre Forderungen würden in der Regel ohne individuelle Beratung von juristischen Laien nach „Schema F“ abgearbeitet. Sie hätten bereits viel Zeit verloren, wenn nach erfolglosen außergerichtlichen Mahnungen doch ein Anwalt eingeschaltet werden müsste. Zu den Kosten des Inkassobüros kämen weitere Gebühren, die von Ihnen zu zahlen wären.
Bedenken Sie:
- Inkassobüros rechnen oftmals auf der Basis von Erfolgsprovisionen oder Aufwandspauschalen ab, die regelmäßig höher sind als die Anwaltsgebühren.
- Immer mehr Gerichte vertreten die Ansicht, dass Inkassobürokosten nicht als Verzugsschaden vom Schuldner ersetzt werden müssen. Wenn zur gerichtlichen Geltendmachung doch ein Anwalt eingeschaltet werden muss, stellt die Zwischenschaltung eines Inkassobüros regelmäßig einen Verstoß gegen die so genannte Schadensminderungspflicht dar.
Vertrauen Sie Ihre Forderung einem hoch spezialisierten Juristen an.
- Ist die anwaltliche Forderungsbeitreibung erfolgreich, kostet Sie das Verfahren unterm Strich keinen Cent. Ihr Schuldner ist gesetzliche verpflichtet, die Kosten der anwaltlichen Beauftragung zu übernehmen.
- Sollte die Forderung nicht durchsetzbar sein, bleiben die Anwaltskosten für Sie überschaubar: Bis zu einer Forderung von 1.000,00 EUR berechnen wir eine Pauschale in Höhe von 40,00 EUR, darüber hinaus 60,00 EUR zuzüglich einer Pauschale für Post- und Telekommunikationskosten in Höhe von 10,00 EUR netto. Daneben tragen Sie nur die Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten.
- Sollte eine Prozessführung vor einem Gericht erforderlich werden, gelten hierfür die vom Gesetzgeber im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgesetzten Gebühren.
- Den Entwurf von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Formularen, die Gestaltung von Verträgen sowie eine Strategie- und allgemeine Rechtsberatung berechnen wir mit einem Stundenpauschalhonorar. Das stimmen wir mit Ihnen für einen konkreten Fall ab.
Wichtig
Die Zusammenarbeit mit uns ist für den Auftraggeber freibleibend.Er entscheidet, ob und wann er uns mit der Bearbeitung einer Forderung und / oder einer Rechtsberatung betraut. Der Auftraggeber zahlt keine Erfolgsprovisionen oder Mitgliedsbeiträge. Über die genannten Honorare hinaus fallen keine Bearbeitungsgebühren an.
Wie erfolgt die Beauftragung?
Sie schicken uns per Post, Telefax oder E-Mail die einzuziehende Rechnung. In einem kurzen Auftragsschreiben notieren Sie bitte Ihr Wünsche: Möchten Sie, dass wir zunächst außergerichtlich mahnen, massiv oder zurückhaltend mahnen, gleich gerichtliche Schritte einleiten? Sie können dafür ein vorgefertigtes Formular verwenden (siehe www.huelsemann.de). Selbstverständlich können Sie auch direkt telefonisch mit Ihrem JurForm®-Anwalt Kontakt aufnehmen.
Überlegen
Warum ist Anwaltsinkasso einem Inkasso-Unternehmen vorzuziehen?Bei einem Inkasso-Unternehmen wären Sie ein Kunde unter vielen. Ihre Forderungen würden in der Regel ohne individuelle Beratung von juristischen Laien nach „Schema F“ abgearbeitet. Sie hätten bereits viel Zeit verloren, wenn nach erfolglosen außergerichtlichen Mahnungen doch ein Anwalt eingeschaltet werden müsste. Zu den Kosten des Inkassobüros kämen weitere Gebühren, die von Ihnen zu zahlen wären.
Bedenken Sie:
- Inkassobüros rechnen oftmals auf der Basis von Erfolgsprovisionen oder Aufwandspauschalen ab, die regelmäßig höher sind als die Anwaltsgebühren.
- Immer mehr Gerichte vertreten die Ansicht, dass Inkassobürokosten nicht als Verzugsschaden vom Schuldner ersetzt werden müssen. Wenn zur gerichtlichen Geltendmachung doch ein Anwalt eingeschaltet werden muss, stellt die Zwischenschaltung eines Inkassobüros regelmäßig einen Verstoß gegen die so genannte Schadensminderungspflicht dar.
Vertrauen Sie Ihre Forderung einem hoch spezialisierten Juristen an.
- Ihre Forderungen werden in unserer Rechtsanwaltskanzlei von einem JurForm®-Anwalt individuell und gewissenhaft bearbeitet.
- Unser JurForm®-Anwalt betreut Sie von der ersten Kontaktaufnahme bis zu einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung.
- Wir setzen Ihre Forderungen auch im Ausland durch.
- Wir werden gemeinsam mit Ihnen die Ursachen für die Zahlungsausfälle finden und geeignete Maßnahmen zur Prävention aufzeigen.
- Kostentransparenz ist für uns eine Selbstverständlichkeit.
Mit Ihrem JurForm®-Anwalt können Sie per Post, Telefax, E-Mail oder direkt telefonisch Kontakt aufnehmen.